Service
Für Bohrgeräte und Baumaschinen aller Hersteller führen wir folgende Arbeiten durch:
-
UVV Prüfungen
-
Inspektionen
-
Sachverständigengutachten ,Wertgutachten und Schadenaufnahmen
Die UVV Prüfung :
Wann und wie geprüft werden muss, ist in den BGV’s geregelt.
Für Baumaschinen in der VBG 40 § 50 (seit 01.01.2004 ersetzt durch BGR 500), für Krane in der BGV D6 § 26 usw.
Wie muss geprüft werden ?
Gültig für alle Geräte und Maschinen:
– Sichtprüfung
– Funktionsprüfung
– Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
– Mängelbehebung und Nachprüfung·
– Abnahmeprotokoll
Wann muss geprüft werden?
1. Baumaschinen
Gemäß BGV D27 / VGB 40/BGR 500 ist für alle o.g. Maschinen die Prüfung vorzunehmen:
– vor erster Inbetriebnahme
– mindestens einmal jährlich
– nach Reparaturen und Umbauten